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 20. November 2013
  Priorisierung des Lands nicht nachvollziehbar  
  (Stuttgart) - Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat am Mittwoch seine Schwerpunkte für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen in den kommenden Jahren vorgestellt. Bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart präsentierten Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett den Vertreterinnern und Vertreter von Kreisen, Kommunen, Verbänden sowie Abgeordneten die Ergebnisse des Priorisierungsverfahren. Dabei seien die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sortiert worden.

Minister Hermann sagte: "Der Grund für die Priorisierung ist beim Bundesverkehrswegeplan die enorme Diskrepanz zwischen voraussichtlicher Mittelzuweisung durch den Bund und dem Finanzierungsbedarf für die angemeldeten Projekte. Unser Ziel ist eine transparente und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierte Straßenbaupolitik. Es geht uns darum, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad für einen besseren Verkehrsfluss erreichen."

Die am 1. Oktober 2013 vom Kabinett gebilligte Anmeldeliste für den Verkehrsträger Straße zum Bundesverkehrswegeplan 2015 umfasst 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte) mit einem Finanzvolumen von ca. 11 Mrd. Euro. Bei einer Mittelbereitstellung durch den Bund in Höhe des Durchschnitts der vergangenen Jahre von ca. 230 Millionen Euro jährlich könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren ca. 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen realisiert werden. Bei einer Mittelabsenkung auf 120 Mio. Euro jährlich (alter mittelfristiger Finanzplan) stünden innerhalb von 15 Jahren nur 1,8 Mrd. Euro und damit etwa 1/6 des Kostenvolumens der Anmeldeliste zur Verfügung.

Bei der Finanzierungsperspektive der in der Priorisierung betrachteten Maßnahmen ist zu beachten, dass zusätzlich zum Mittelbedarf der angemeldeten Maßnahmen in Höhe von ca. 11 Mrd. Euro derzeit noch ein Restfinanzierungsbedarf von ca. 700 Mio. Euro für die laufenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht. Zu berücksichtigen ist auch das Kostenvolumen der bereits 2012 priorisierten baureifen Bundesfernstraßenmaßnahmen in Höhe von ebenfalls ca. 700 Mio. Euro.

Die Bewertung erfolgte nach fünf Kriterien: Verkehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch und Wirkung Umwelt.

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen wurden die Vorhaben allerdings in Gruppen bewertet:


Gruppe 1: Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen:
Bei den sehr umfänglichen Projektzuschnitten der Autobahnen wurden in dieser Gruppe 47 Priorisierungsabschnitte an 30 Maßnahmen betrachtet.


Gruppe 2: Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen:
In dieser Gruppe wurden 16 Projekte betrachtet.


Gruppe 3: Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen und Bundesstraßen:
In dieser Gruppe wurden 97 Maßnahmen, darunter zahlreiche Ortsumfahrungen, betrachtet. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit wurde eine weiter getrennte Betrachtung der Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht sowie eine gesonderte Betrachtung der Tunnelbauprojekte vorgenommen.


Für alle Gruppen wurden der Verkehrsfluss mit 40 Prozent und die übrigen vier Kriterien mit jeweils 15 Prozent gewichtet. Aufgrund der vielfältigen Gruppen sind Projekte nur innerhalb dieser Gruppen vergleichbar. Außerhalb dieser Gruppen ist kein Vergleich möglich. Innerhalb der Gruppen ist die Einstufung eines Projekts ebenfalls nicht nachvollziehbar, da die hierzu notwendigen Bewertungspunkte bzw. Daten nicht genannt sind.

Die Priorisierungsliste hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur veröffentlicht: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/die-zukunft-des-strassenbaus-in-baden-wuerttemberg/
 
 

 31. Juli 2013
  Anmeldekonzept zum Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht  
  (Stuttgart) - Bei den Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg setzt das Land weiter auf Transparenz. Die Regionalkonferenzen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger zwischen 12. und 30. April 2013 über das Anmeldekonzept des Landes informiert worden waren und ihre Meinung hierzu äußern konnten, sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur nun abrufbar. Eingestellt wurde auch eine detailliertere Beschreibung der für die Priorisierung der Maßnahmen vorgesehenen Kriterien sowie ein Vorschlag zu deren Gewichtung.

Staatssekretärin Gisela Splett sagte am Mittwoch: "Wir stehen für eine ehrliche und transparente Straßenbaupolitik. Gerade weil Wünsche und zur Verfügung stehende Mittel auseinander klaffen, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, nach welchen Gesichtspunkten wir Straßenplanungen vorantreiben."

Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesländer aufgefordert, bis Ende September 2013 Straßenbauprojekte (Autobahnen und Bundesstraßen) zu melden, die in den neuen, für das Jahr 2015 vorgesehenen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden sollen. Für die Auswahl dieser Projekte hat das Ministerium ein Landeskonzept erarbeitet. Dies umfasst auch die Priorisierung der Maßnahmen nach objektiven Kriterien.

Zu finden sind die Informationen unter der Adresse:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118800/

(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)

 
 

 20. Juli 2013
  Josef Rief fordert weiterhin die Anmeldung weiterer Verkehrsprojekte  
  (Landkreis Biberach) - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief widerspricht Presseberichten, nachdem die Anmeldung der Verkehrsprojekte im Landkreis Biberach für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans durch Finanzierungsprobleme beim Bund verhindert würden.

Josef Rief dazu: "Der Bundesverkehrswegeplan läuft bis 2030. Alle Verkehrsprojekte, die das Land jetzt nicht nach Berlin meldet, können vor 2030 nicht realisiert werden. Ich sehe hier eine eindeutige Benachteiligung unserer ländlichen Region und speziell des Kreises Biberach gegenüber den Ballungsräumen. Das kann so nicht bis 2030 weitergehen".

Der Bundestagsabgeordnete wies noch einmal darauf hin, dass die Finanzierung jetzt noch nicht zur Debatte stünde, da der Bundestag in jedem Jahr über den Haushalt und damit über die zur Verfügung stehenden Straßenbaumittel neu entscheiden würde.

Rief weiter: "Es ist schon ein absurdes Theater. Ohne Not wird hier durch das Land weniger angemeldet, als wir im Landkreis brauchen und fordern. Verkehrsminister Hermann soll sich lieber um mehr Planungskapazitäten im Regierungspräsidium Tübingen kümmern, als seine Kraft in die Verhinderung der Entwicklung im Kreis Biberach zu investieren."

Rief forderte die Anmeldung folgender Bundesstraßenprojekte für den Bundesverkehrswegeplan im Kreis Biberach von der grün-roten Landesregierung:

- Der Ausbau der B 30 von Biberach Süd bis Oberessendorf - Bad Waldsee
- B 311 OU Riedlingen für den vordringlichen Bedarf, mindestens aber mit Planungsrecht.
- B 312 OU Ringschnait-Ochsenhausen-Erlenmoos-Edenbachen in den vordringlichen Bedarf
- B 465 OU Warthausen in den vordringlichen Bedarf
- B 465 OU Ingerkingen in den weiteren Bedarf
- B 312 OU Göffingen-Hailtingen und Ahlen in den weiteren Bedarf
- der Aufstieg zur B 30 als Fortführung der Nordwestumfahrung muss zügig umgesetzt werden

Es sei zwar erfreulich, dass jetzt die gesamte Ortsumfahrung B 312 Ringschnait-Ochsenhausen-Erlenmoos-Edenbachen angemeldet werden solle. Insgesamt sei das aber für den Kreis Biberach für die kommenden Jahrzehnte zu wenig.

 
 

 22. Juni 2013
  Ortschaftsrat wählt Achim Strobel  
  (Bad Waldsee / Gaisbeuren) - Nach 33 Jahren scheidet der Gaisbeurer Ortsvorsteher Franz Bendel aus. Fünf Männer und eine Frau haben sich um die Stelle beworben. In einer ersten Sitzungsrunde einigte sich der Ortschaftsrat Gaisbeuren auf die Kandidaten Philipp Huchler aus Kümmerazhofen und Achim Strobel aus Filderstadt.

Mit großem Interesse verfolgten gut 25 interessierte Bürger aus Gaisbeuren und Reute am vergangenen Mittwoch die Vorstellungsrunde im Ortschaftsrat. Jugendlicher Lokalmatador gegen einen Juristen aus der Stadt. Philipp Huchler, 23 Jahre, stammt aus einer alteingesessenen Familie in Kümmerazhofen. Sein Großvater saß viele Jahre im Gaisbeurer Gemeindegremium, auch spielt er im örtlichen Fanfarenzug. Sein Gegenspieler ist der zehn Jahre ältere Achim Strobel mit eigener Kanzlei aus Filderstadt.

Selbstbewusst stellte sich Philipp Huchler als erster vor. Ebenfalls hoch motiviert berichtete anschließend Achim Strobel seinen Werdegang. Nach der Vorstellungsrunde stellten die Ortschaftsräte ihre Fragen und hakten nach, etwa als Strobel pauschal das schöne Oberschwaben als Grund für seine Bewerbung in Bad Waldsee nannte. Bei knapp 200 Kilometer Entfernung und vielen Abend- und Wochenendterminen müsse der Ortsvorsteher doch auch im Raum Bad Waldsee wohnen. Er wolle vorerst ein Zimmer nehmen. Nach einem erneuten Mandat bei der Kommunalwahl im Mai nächsten Jahres wolle er mit seiner Partnerin hier eine Wohnung suchen.

Bei der Frage um seine Meinung zur Umgehung der B 30 sagte er, er wolle sich erst sehr gründlich einarbeiten. Bei diesem Thema wurde Philipp Huchler präziser, man werde bei der Anmeldung um eine Westtrasse wohl nicht herum kommen.

Nach einer nichtöffentlichen Aussprache zusammen mit dem Ortschaftsrat Reute erfolgte die geheime Wahl des Ortschaftsrates Gaisbeuren. Öffentlich verkündete Bürgermeister Roland Weinschenk das Wahlergebnis. Achim Strobel wurde zum Ortsvorsteher von Gaisbeuren sowie zum Verwaltungsleiter von Reute für die Zeit bis zur Kommunalwahl im kommenden Jahr mehrheitlich gewählt. Der Amtsantritt des vorerst im Angestelltenverhältnis zu übernehmenden Ortsvorstehers wird am Montag bei der Gemeinderatssitzung festgelegt. Hier muss noch die formale Bestätigung des Gemeinderats erfolgen.

 
 

 15. April 2013
  Hermann stellt Landeskonzept zur Anmeldung von Straßen für den Bundesverkehrswegeplan vor  
  (Tübingen) - Baden-Württemberg setzt bei den Neuanmeldungen für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf fachliche Kriterien und ein Achsenkonzept. Doch was bedeutet das genau für Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Tübingen? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet am Donnerstag, 18. April 2013, im Landratsamt Tübingen eine öffentliche Regionalkonferenz statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, und Hermann Strampfer, Regierungspräsident Tübingen, werden die Konzeption des Landes für die Anmeldung der Maßnahmen zum BVWP vorstellen und mit den Gästen der Konferenz diskutieren. "Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist uns wichtig", so Hermann. "Transparenz und Effizienz sind die Leitlinien unserer Infrastrukturpolitik."

Die Regionalkonferenz findet von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr im Landratsamt (Glashalle), Wilhelm-Keil-Straße 50, Tübingen statt. Zusammen mit VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie und Handelskammern, von Umwelt- und Verkehrsverbänden haben die BürgerInnen die Möglichkeit Ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren. Die erste Regionalkonferenz fand vergangene Woche in Karlsruhe statt, Stuttgart und Freiburg folgen in den kommenden Wochen.

(Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)

 
 

 19. März 2013
  Land möchte Gaisbeuren und Enzisreute für den Bundesverkehrswegeplan anmelden  
  (Stuttgart / Bad Waldsee) - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und Staatssekretärin Dr. Gisela Splett haben am Dienstag in Stuttgart das Konzept vorgestellt, nach dem Projekte durch das Land beim Bund für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) angemeldet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von bestehenden Verkehrsachsen. Zudem werden dringliche Einzelmaßnahmen außerhalb dieser Achsen berücksichtigt, die stark befahrene Straßen deutlich entlasten. Zu diesen Verkehrsachsen gehört auch die B 30. Sowohl die Ortsumgehung Gaisbeuren, als auch Enzisreute möchte das Land anmelden. Hingegen sollen landesweit rund 70 Projekte nicht mehr angemeldet werden. Darunter fallen auch die vier Projekte für den Ausbau der B 30 von Bad Waldsee-Süd bis Biberach/Jordanbad. Bereits in 2011 hatten sich Bürger aus Mattenhaus mehrheitlich gegen einen Ausbau der B 30 ausgesprochen. Mit dem 3-streifigen Zwischen-Ausbau der B 30 auf Teilabschnitten von Oberessendorf bis Biberach/Jordanbad konnten erste Verbesserungen geschaffen werden. Verlierer sind die Orte Englerts, Hebershaus und Oberessendorf. Für die nicht mehr angemeldeten Projekte wird das Land nach Alternativen suchen.

Nach Informationen von MdL Martin Rivoir, stellvertretender Vorsitzender im Landesverkehrsausschuss und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag von Baden-Württemberg, wird der Streckenabschnitt bei Gaisbeuren und Enzisreute nach aktuellem Stand für den "Vordringlichen Bedarf" angemeldet. Demnach würde ein gewaltiger Schritt nach vorne getan. Das Planungsverbot würde aufgehoben und es könnten konkretere Planungen angegangen werden. Dies ist der erste Schritt und ein großer Erfolg für das langjährige intensive Engagement der "Initiative B 30", so der Ulmer SPD-Abgeordnete.

Doch zuvor wird das Land die landesweit rund 160 Projekte einer Priorisierung unterziehen. Dies ist notwendig, da diese Maßnahmen alleine mindestens 9,4 Mrd. Euro kosten werden und sich voraussichtlich nicht alle bis 2030 finanzieren lassen. Die Priorisierung wird analog zum Verfahren der Priorisierung der baureifen Projekte im Land erfolgen. Die Regierungspräsidien erheben hierzu zurzeit die Daten. Der Vorschlag der Landesregierung zur Anmeldung von Projekten zum BVWP 2015 geht außerdem in ein Anhörungsverfahren. Im April ist zudem eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Bis zum September 2013 sollen die Projekte dem Bund gemeldet werden.

 
 

 07. März 2013
  Initiative schreibt an Landesverkehrsausschuss  
  (Bad Waldsee) - Die "Initiative B 30" hat in einem Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur eine Unterstützung für die Anmeldung der B 30 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) gefordert.

Zurzeit laufen die Vorarbeiten für den BVWP 2015. Für nachhaltige Verbesserungen an der B 30 ist ein Planungsrecht notwendig. Dazu ist die Aufstufung in den "Vordringlichen Bedarf Plus/Vordringlichen Bedarf" notwendig. Zurzeit besteht ein Planungsverbot.

Für den BVWP 2015 kommen alle Projekte auf den Prüfstand, die nicht bis Ende 2015 im Bau sind. Im ersten Schritt müssen die Landesregierungen dem Bund ihre Projekte melden. Diese Projektanmeldungen erfolgen in diesem Jahr. Falls Baden-Württemberg die B 30 nicht anmeldet, so ist dies wie eine Aberkennung zu bewerten. Verkehrsstaus, Lärm- und Abgasbelastung, Trennwirkung und häufige schwere Unfälle werden dann noch in Jahrzehnten für zukünftige Generationen zum Alltag gehören.

"Die Bundesstraße 30 ist die Nord-Süd-Hauptverkehrsachse des südöstlichen Landesteils von Baden-Württemberg. Sie gehört zu den am stärksten befahrenen Bundesstraßen in Deutschland", schreibt die Initiative. Die Straßenverkehrszählung von 2010 belegt, dass durch Gaisbeuren und Enzisreute der meiste Verkehr von bundesweit allen Orten mit einem Planungsverbot an der Ortsumgehung ("Weiterer Bedarf") fährt. Nur bei bundesweit 17 Orten - allerdings mit Planungsrecht - ist die Verkehrsbelastung höher. "22 700 Kraftfahrzeuge, davon rund 2 000 Lkw quälen sich an Werktagen auf der B 30 durch Gaisbeuren und Enzisreute. Lange Rückstaus sind alltäglich", so die Initiative.

"Ein Großteil des Lkw-Verkehrs eines Landesteils wird besonders ineffizient, gesundheits- und umweltschädlich durch Ortsdurchfahrten abgewickelt. Die dort lebenden Menschen werden mit Lärm, Abgasen, Feinstaub und diversen hochgiftigen Substanzen belastet", so die Initiative.

"Für eine nachhaltige Lösung brauchen Bewohner und alle Verkehrsteilnehmer im ersten Schritt endlich ein Planungsrecht. Dazu ist jetzt die Anmeldung - durch das Land - für den Bundesverkehrswegeplan 2015 notwendig", lautet die eindeutige Forderung.

Mit dem Bundesverkehrswegeplan wird über den Bedarf für ein Projekt, nicht aber über die konkrete Projektplanung entschieden. Es fällt lediglich eine Grundsatzentscheidung, ob in der Zukunft etwas getan werden sollte. Mit Spannung erwartet die Initiative die Reaktion der Mitglieder im Landesverkehrsausschuss.

 
 

 10. Februar 2013
  Neuer Bundesverkehrswegeplan - bedarfsgerechte Priorisierung mit Bürgerbeteiligung  
  (Berlin / Bad Waldsee) - Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet Bürgerinnen und Bürger die Chance sich bis zum 15. März zum Entwurf der Grundkonzeption des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) zu äußern. Die Grundkonzeption des BVWP enthält die Ziele der Bundesverkehrswegeplanung, die zu lösenden Probleme im deutschen Verkehrsnetz sowie eine Priorisierungsstrategie zur Bewertung und Gewichtung von Projekten. Einzelne Projekte sind nicht enthalten.

Der nun vorgestellte Entwurf der Grundkonzeption sieht eine strikte Bedarfsorientierung vor. In Zukunft sollen die Verkehrswege des Bundes nur noch in begründeten Einzelfällen ausgebaut werden. Erhalt von Straße, Schiene und Wasserstraße haben Vorrang.

Beim Straßenbau stehen die aktuellen Engpässe im Fokus. Vorhandene Problem-Projekte sollen abgearbeitet werden. Bisher wurden Projekte "querbeet" abgearbeitet. Besondere Schwerpunkte bilden in Zukunft der Umweltschutz und ein reduzierter Flächenverbrauch. Unzerschnittene Räume sollen besser geschützt werden. Bei jedem Projekt wird im Rahmen der Anmeldung für den BVWP 2015 eine erste Umweltverträglichkeitsprüfung für den Trassenverlauf sowie eine Alternativenprüfung durchgeführt. Dies bedeutet für das zuständige Regierungspräsidium Tübingen auch bei der B 30 Alternativen im Detail zu prüfen: Welche Maßnahmen kommen infrage und ist eine Veränderung an der B 30 überhaupt notwendig? Es gilt alle Möglichkeiten zu prüfen: Von einem Verzicht auf die Ortsumgehungen Gaisbeuren und Enzisreute über einen Ausbau durch Gaisbeuren und Enzisreute, einer West-, Ostumfahrung oder Untertunnelung, dem Umbau von Kreuzungen, einem 3-streifigen Ausbau zwischen den Orten, der Errichtung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs.

Für den BVWP 2015 wird eine neue Kategorie "Vordringlicher Bedarf Plus" (VB ) eingerichtet. Darin werden die Projekte aufgenommen, die aus fachlicher Sicht den bundesweit höchsten verkehrlichen Nutzen, das bundesweit höchste Nutzen-Kosten-Verhältnis und die geringste Umweltbetroffenheit haben. Sie sollen vordringlicher, als der "Vordringliche Bedarf" bis 2030 realisiert werden. Weiterhin wird es den "Vordringlichen Bedarf" und "Weiteren Bedarf" geben.

Für die Aufstellung des BVWP 2015 werden alle noch nicht laufenden Projekte neu bewertet. Das sind alle Projekte, die nicht bis Ende 2015 fertiggestellt oder im Bau sind. Die bisherige Einstufung im "Vordringlichen Bedarf" oder "Weiteren Bedarf", sowie die Planungsstände spielen keine Rolle. Nur so kann eine bedarfsgerechte Priorisierung stattfinden. Dabei werden voraussichtlich bundesweit viele Projekte abgestuft oder nicht mehr in den BVWP 2015 aufgenommen.

Der Bund strebt einen realistischen und finanzierbaren BVWP an, der die demographische Entwicklung berücksichtigt. Für die Jahre 2015-2030 wird ein festes Budget im Bundeshaushalt verankert. 70% der Gelder für den Neu- und Ausbau von Straßen werden für Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen ausgegeben, 30% für 2-streifige Bundesstraßen. Damit wird sichergestellt, dass besonders kostenintensive Maßnahmen, wie der Bau von Autobahnen, die Bundesstraßenprojekte nicht mehr behindern. Für die zukünftige Finanzierung ist eine stärkere Einbindung der Verkehrsteilnehmer vorgesehen.

Der Entwurf der Grundkonzeption des BVWP 2015 ist im Internet unter www.bmvbs.de/BVWP2015 abrufbar. Das Bundesverkehrsministerium bietet Bürgerinnen und Bürger die Chance ihre Meinung zur neuen Grundkonzeption bis zum 15. März 2013 abzugeben. Das Formular steht im Internet unter: https://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Oeffentlichkeitsbeteiligung/GrundkonzeptionBVWP/grundkonzeption-bvwp_node.html bereit.

 
 

 21. Januar 2013
  "Initiative B 30" lädt Bürgerinnen und Bürger zum Gespräch  
  (Gaisbeuren / Enzisreute) - Mit dem Bundesverkehrswegeplan wird für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren über den Bedarf für ein Projekt entschieden. Er wird bis 2015 aktualisiert. Um langfristig Verbesserungen an der B 30 vornehmen zu können ist zunächst die Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 notwendig. Wesentliche Schritte hierzu werden in diesem Jahr erfolgen. Die "Initiative B 30" lädt Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, ihre Fragen zu stellen, sich über die aktuelle Entwicklung und Probleme zu informieren und zu diskutieren. Das Gespräch findet am Mittwoch, 23.01.2013 von 19 bis 21 Uhr im Gasthaus Adler statt.

 
 

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