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Ortsumgehung Ravensburg Bauabschnitt VI
B 30 Ravensburg (Süd) - Untereschach

 

 

Übersicht

Istzustand

Obwohl erste Planungen einer Ortsumgehung für Ravensburg bereits auf 1936 zurückgehen ist die B 30 auf diesem Abschnitt zurzeit immer noch nicht ausgebaut und verfügt teilweise über einen, teilweise über zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Die Ortsdurchfahrt ist dabei besonders hervorzuheben, aber auch auf dem restlichen ortsdurchfahrtsfreien Abschnitt kommt es regelmäßig zu starken Behinderungen mit entsprechenden Rückstaus, wodurch es häufig zu Auffahrunfällen kommt. Hinzu kommen Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen beträgt rund 25.500 Fahrzeuge bei einem Schwerverkehr (Fahrzeuge ab 3,5t) von rund schwere 1.300 Fahrzeuge. Dies ist so viel, dass bereits das durchschnittliche Autobahnniveau erreicht ist. Mehr über Verkehrszahlen lesen...

Dieser Abschnitt der B 30 befindet sich im Vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegplan. Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf verfügen über einen gesetzlichen Planungsauftrag und werden so schnell wie möglich realisiert.
 

B 30 Ravensburger Südstadt in Richtung Friedrichshafen. (28.04.2006)

 

B 30 Ortseingang Ravensburg aus Richtung Friedrichshafen. (28.04.2006)

 

B 30 die Gegenrichtung. Rückstau vor dem Ortseingang Ravensburg. (28.04.2006)

 

B 30 zwischen Untereschach und Ravensburg in Fahrtrichtung Ravensburg auf Höhe von Torkenweiler und der Abzweigung nach Mariatal. (28.04.2006)

 

Bundesverkehrswegeplanung (Siehe auch Geschichte 1970-1979, um alles zu verstehen)

Jahr

Einstufung:

Vorgesehene Ausbauart:

1926

Erste Kategorie

2-streifiger Neubau im Vorentwurf eines Kraftwagenstraßennetzes für Deutschland.

1936

Erste Kategorie

2-streifiger Neubau

1957

Erste Kategorie

2-streifiger Neubau im Ausbauplan der Bundesfernstraßen der Bundesrepublik Deutschland.

1969

Erste Kategorie

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen mit der Linienbestimmung einer Autobahn von Günzburg über Ulm/Donau bis Friedrichshafen.

1971

Stufe I

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

1979

Vordringliche Planungen

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

1986

Vordringliche Planungen

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

1992

Vordringlicher Bedarf

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

1994

Vordringlicher Bedarf

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

2003

Vordringlicher Bedarf

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

2004

Vordringlicher Bedarf

2-bahniger Neubau mit 4 Fahrstreifen

2-bahniger Neubau mit insgesamt 4 Fahrstreifen

Projekt:

BW6513
08897220 40
TK 8223

 

 

Zuständigkeit:

Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 47.3

 

 

Dringlichkeit:

Vordringlicher Bedarf

Länge

5,6 km

Baukosten:

47,6 Mio. Euro (Stand 2005)

 

 

Planung:

  • 2002 Beginn des Planfeststellungsverfahrens
  • 2003 1. Planauslegung
  • 2005 2. Planauslegung
  • 2006 3. Planauslegung
     
  • Planfeststellung:

  • 08.12.2005 (Planfeststellungsbeschluss liegt vor)
  • 23.02.2006 (Planfeststellungsbeschluss erlangt Rechtskraft)
     
  • Baubeginn:

  • 21.12.2006 Beginn der Schussenverlegung (Bauvorbereitung)
  • Inzwischen wird von einem Baubeginn in 2013 ausgegangen.
     
  • Verkehrsfreigabe:

  • April 2007 Fertigstellung der Schussenverlegung.
  • Verkehrsfreigabe voraussichtlich 2015-2020
     
  •  

     

    Bewertung des Bundesministeriums für Verkehr

    NKV 

    3,9

    VWN 

    15,267 Mio. Euro

    URE 

    3 Punkte (mittleres Umweltrisiko)

    RWA 

    2 Punkte (mittlere Bedeutung für die Region)
    1 Punkt  (geringe Bedeutung für die Stadt und Ortschaften)

     

     

    Bewertung des Landes Baden-Württemberg

    Priorität:

    A2 bis 2015 (Dringlichkeitsteil A Priorität 2)
     

    Einstufung:

    Landesentwicklungsachse Bodensee-Oberschwaben:
    b) Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten - Bad Waldsee - (Biberach an der Riß)

    “In den Landesentwicklungsachsen sollen die für den großräumigen Leistungsaustausch notwendigen Infrastrukturen gebündelt und so ausgebaut werden, dass zwischen den Verdichtungsräumen sowie den Oberzentren unter Einbeziehung von Mittelzentren leistungsfähige Verbindungen gewährleistet sind.” (Landesentwicklungsplan 2002)
     

     

    Das Projekt befindet sich in Stufe A2 (Teil A mit Priorität 2) in der Prioritätenliste des Landes Baden-Württemberg für eine baldige Realisierung.

    Zu Teil A heißt es: “Diese Vorhaben umfassen ein Investitionsvolumen von 2 Mrd. Euro. Sie sind überwiegend im Bau oder unmittelbar vor einem Baubeginn und bis ca. 2015 fertig zu stellen. Planungskosten fallen hier im Wesentlichen nur noch für die Bauüberwachung und die Baureifeplanung sowie bei einigen wenigen Vorhaben noch für die Planfeststellung an.”

    Mehr über die Prioritätenliste lesen (PDF)...

     

     

    Bewertung der Regional- und Lokalpolitik

    Einstufung:

    “Zur Entwicklung innerhalb der Region und zum Anschluss der Region an die benachbarten Wirtschaftsräume im In- und Ausland ist das Straßennetz weiter zu verbessern. Vorrangig sind die großräumigen und überregionalen Straßenzüge des Fernstraßennetzes leistungsfähig auszubauen, um den Verkehr zu bündeln und Städte und Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

    Begründung:
    Die Hauptachse Oberschwabens, Friedrichshafen - Ravensburg - Biberach - Ulm verbindet den Wirtschaftsraum Ravensburg / Friedrichshafen mit dem Wirtschaftsraum Ulm / Neu-Ulm und den dortigen Anschlüssen an das Autobahnnetz bzw. an das Fernstreckennetz der Deutschen Bundesbahn. Nach dem Bundesverkehrswegeplan soll bis zum Jahr 2010 die A 96 Memmingen-Lindau und die B 31 Stockach-Lindau durchgehend fertiggestellt sein. Im großräumig bedeutsamen Netz wird es zu diesem Zeitpunkt immer noch große Lücken im Zuge der B 30 (4-spuriger Ausbau südlich von Biberach), geben. Leistungsfähige Verbindungen zwischen den zentralen Orten im Straßennetz der Kategorie I sind in der Region großenteils nicht gewährleistet. Außerhalb und insbesondere innerhalb der Ortschaften kommt es immer wieder zu Engpässen und Staus auf den wichtigen Verbindungen der Region. Dies trifft besonders auf Bundesfernstraßen mit hoch belasteten Ortsdurchfahrten wie B 31, B 30, B 33 und teilweise B 32 zu.

    Vorschlag:
    Umfahrung Ravensburg/Weingarten mit den Abschnitten Baindt (Egelsee)-Niederbiegen und Ravensburg/B 33 -Ravensburg/Eschach”

    Regionalplan 1996 (immer noch aktuell)
     

     

    Volkswirtschaftlicher Nutzen


    Durch die Realisierung des Projekts BW6513 ergeben sich die nachfolgend aufgelisteten jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen.

    Nutzen-Kosten-Rechnung

     

    1 Projektnutzen

    Jährliche Einsparungen in Mio. EUR

     

    1.1 Transportkostensenkungen

    9,141

     

    1.2 Kosten der Wegeerhaltung

    -0,350

     

    1.3 Beiträge zur Sicherheit

    2,664

     

    1.4 Verbesserung der Erreichbarkeit

    5,574

     

    1.5 Regionale Effekte

    0,054

     

    1.6 Umwelteffekte

    0,264

     

    1.7 Hinterlandanbindung von Häfen

    0,000

     

    1.8 Induzierter Verkehr (Verkehrszunahme)

    -2,079

     

    Summe der Projektnutzen

    15,268

     

    2 Investitionskosten

    Jährliche Kosten in Mio. EUR

     

    Investitionskosten der Wege

    3,947

     

    3 Nutzen-Kosten-Differenz

    11,321

     

    Nutzen-Kosten-Verhältnis

    3,9

     

     

    Umweltschutz


    Gesamtbewertung

      Die Verlegung der Schussen im Zuge des Teilprojekts 08897220 40 (RV - Eschach) bedeutet sowohl für die Naturschützer als auch für die Wasserwirtschaft eine einmalige Chance, da der Fluss um 1850 ausgebaut und stark begradigt wurde. Der Bau der B 30 beinhaltet die Renaturierung des Flusses mit zahlreichen Auen, auch wenn dies als höchstes ökologisches Risiko angesehen wird.

     

    Bewertung des Bundesverkehrsministeriums

      Die Umweltrisikoeinschätzung im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 kam zum Entschluss, dass Projekt BW6513 ein mittleres Umweltrisiko darstellt.

      Betroffen sind im Umfeld bis 10 km 39,9 Hektar FFH-Gebiete und 94,4 Hektar Landschaftsschutzgebiete. Im weiteren Umfeld ab 10 km Entfernung sind 1,7 Hektar FFH-Gebiete und 4,3 Hektar Landschaftsschutzgebiete betroffen.

      Für die Untersuchung wurde ein Untersuchungsraum mit 1 km Breite und eine Trassenbreite von 50m herangezogen, so dass folgende Umweltrisiken ermittelt wurden:

      • Auf  2,0 % der Fläche besteht ein sehr hohes Umweltrisiko
      • Auf 31,0 % der Fläche besteht ein hohes Umweltrisiko
      • Siedlungsbereiche sind zu 22,0 % betroffen und aus umweltökologischer Sicht nicht bewertungsrelevant.
      • Eine erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Gebiet 8223-301 (Schussen und Schmalegger Tobel) kann nicht ausgeschlossen werden.
         

      Die Gutachter geben folgende Vorschläge:

      • Zur Vermeidung bzw. weitgehenden Minimierung entsprechender Umweltrisiken sind die Bauwerke im Zuge der Gewässerquerungen ausreichend zu bemessen.
      • Das Projekt BW6513 soll nur dann in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses bestehen. Ansonsten sei der Neubau nicht vertretbar.
      • Insbesondere im Bereich der Parallelführung zur Schussen auf Höhe des Klosters Mariatal seien Optimierungen der Streckenführung zwingend zu prüfen, da die Schussen in unerträglichem Maße durch die Realisierung des Projekts BW6513 betroffen sei.
         

      Das Projekt BW6513 hat Auswirkungen auf das FFH-Gebiet 8223-301 (Schussen und Schmalegger Tobel) und wie bereits oben genannt auf zahlreiche Umweltschutzgebiete, weshalb eine besonders umweltverträgliche Planung nötig wurde.

     

    Einzelbewertung

      Nach der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ergibt sich bei der Umweltrisikoeinschätzung (URE) für Teilprojekt 08897220 40 (RV - Eschach) alleine dadurch, dass auf der neuen Straße über 25 000 Fahrzeuge täglich fahren werden, ein hohes Umweltrisiko.

       

    Raumwirksamkeitsanalyse


    Gesamtbewertung

      Die Raumwirksamkeitsanalyse im Zusammenhang des Bundesverkehrswegeplanes 2003 kam zum Entschluss, dass das Projekt BW6513 lediglich durch erreichbarkeitsverbessernde Wirkung zur Stärkung des Systems der zentralen Orte beiträgt und somit von mittlerer Bedeutung ist. Die höchste Punktzahl wird dabei auf der Relation Überlingen - Flughafen Friedrichshafen erreicht. Damit leiste Projekt BW6513 einen Beitrag zur Entwicklung eines durch keine Strukturschwäche geprägten Teilraumes. Im bundesweiten Vergleich bestehe auf dieser Relation im Jahr 2015 sehr starke Erreichbarkeitsdefizite.

      Begründung des Bundesministeriums:
      “Das Projekt mit verkehrlich regionaler Bedeutung BW6513 verbessert durch seine Netzwirkung insbesondere die Anbindung von Überlingen (Mittelzentrum) und Flughafen Friedrichshafen. Es leistet damit einen Beitrag zur Entwicklung eines durch keine Strukturschwäche geprägten Teilraumes. Im bundesweiten Vergleich bestehen auf dieser Relation im Jahr 2015 sehr starke Erreichbarkeitsdefizite. Das Projekt BW6513 hat für die Entlastung von Ortsdurchfahrten eine geringe Bedeutung. Zu Bewertungsabschlägen führen darüber hinaus Zunahmen der täglichen Verkehrsmenge, die auf 19% über einer Länge von 6,7 km auftreten werden. Darunter befinden sich auch Abschnitte, die mittlere bis hohe Handlungspotentiale aufweisen. Ohne Maßnahmen sind hohe tägliche Verkehrsmengen auf einer Länge von 0,7 km in städtischen Randlagen und 2,8 km in Dörfern zu erwarten. Die täglichen Verkehrsmengen werden mit Maßnahmen auf einer Länge von insgesamt 7,4 km abnehmen. Die Entlastung ist dabei auf 0,2 km sehr stark, auf 4,8 km mittel, auf 2,4 km gering. In den entlasteten Streckenabschnitten verbleiben auf 2,2 km tägliche Verkehrsmengen in mittlerer Höhe und auf 5,2 km tägliche Verkehrsmengen in verträglicher Höhe. Die täglichen Verkehrsmengen werden auf einer Länge von insgesamt 1,7 km ansteigen. Die Zunahme ist dabei auf 1,7 km sehr hoch. Von diesen Strecken verlaufen 0,2 km durch städtische Randlagen und 1,5 km durch Dörfer. Zusätzliche Belastungen werden dazu führen, dass das Niveau der täglichen Verkehrsmengen sich auf 1,7 km Länge hoch einstellen wird.

     

    Einzelbewertung

      Nach der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplanes 2003 ergibt sich bei der Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) für Teilprojekt 08897220 40 (RV - Eschach) eine hohe Bedeutung, da die Ravensburger Südstadt erheblich vom Durchgangsverkehr entlastet wird.

       

    Verlauf


    Die neue Straße soll vom heutigen Ausbauende der B 30, im Süden Ravensburgs, bis etwa Untereschach führen. Die Bahnlinie soll unterfahren und die Schussen auf einer längeren Strecke verlegt werden. Beim Gewerbegebiet Karrer (bei Oberzell) ist eine Anschlussstelle geplant, von der aus später bis Friedrichshafen weitergebaut werden soll. Hier wird die neue B 467 anschließend, Untereschach im Westen umfahren, an die alte B 30 anschließen und weiter zu bestehenden B 467 südlich von Obereschach führen. Der Neubau der B 467 von südlich Obereschach bis zum geplanten Bauende der B 30 ist Bestandteil des Neubaus der B 30 von Ravensburg bis Untereschach.

     

    Planung

     

    • Bereits 1936 wurde eine erste Planung für die Umgehung der Orte Ravensburg, Weingarten und Baienfurt vorgenommen. Mit der Einstellung aller Arbeiten im Kriegsjahr 1942 fanden auch die Planungen für die Ortsumgehung ein Ende.
       
    • Erst 1979 wurde die gesamte Ortsumgehung von Ravensburg zum ersten mal planfestgestellt und die Linie bestimmt.
       
    • Im Januar 2002 wurde ein erneutes Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
       
    • Die Pläne lagen das erste mal vom 28.01.2003 bis 27.02.2003 öffentlich aus.
      Deren Erörterung fand am 10. und 11.02.2004 statt.
       
    • Die zweite öffentliche Planauslegung erfolgte vom 17.01.2005 bis 16.02.2005.
      Deren Erörterung fand am 30.05.2005 statt.
       
    • Am 08.12.2005 war der Planfeststellungsbeschluss fertig und wurde in Ravensburg von Tübingens Regierungspräsident Hubert Wicker überreicht.
       
    • Schließlich lagen die Pläne noch einmal vom 09.01.2006 bis 23.01.2006 öffentlich aus, so dass der Planfeststellungsbeschluss am 23.02.2006 Rechtskraft erlangte, da keine Klage eingegangen war. Im Anschluss wurden die detaillierten Baupläne erstellt.

     

    Was hat sich gegenüber den ersten Plänen geändert?

     

    • Ausgleichsflächen, die wichtige landwirtschaftlicher Flächen betrafen, wurden reduziert.
    • Im gleichen Zuge wurden die Ausgleichsflächen an anderen Stellen erheblich erweitert.
    • Die zu verlegende Schussen wird ein größeres, naturnahes Bett erhalten.
    • Der Lärmschutz wurde erheblich verbessert.
    • Zukünftige Fußgänger-, Radfahrer- und Landwirtschaftswege wurden verbessert.

     

    Vor dem Bau


    Baugrunduntersuchung
    Bereits in den frühen Planungsphasen wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Der Baugrund besteht teilweise aus organischen jungen Talablagerungen der Schussen mit Auenlehmen und Flusskies über würmeiszeitlichen Schmelzwassersedimenten und Beckentonen. Darunter liegen in 50 bis 70 Metern Tiefe Moränenablagerungen und Molasseschichten des Teritärs. Das obere Talauen-Grundwasser liegt stellenweise nur 1 bis 2 Meter unter dem Gelände. Ein weiteres Grundwasservorkommen liegt unter den Beckensedimenten in den Moräne- und Molasseschichten. Dieses Wasser ist teilweise mit einem Überdruck von mehr als 10 Metern über Gelände artesisch gespannt.
     

    Bund zahlte nichts für Baugrundstücke
    Bereits vor dem Bau führte die Stadt Ravensburg Verhandlungen mit betroffenen Grundstückseigentümern. Ergebnis davon war, dass Ravensburg auf eigene Kosten rund 60 Hektar Bau- und Ausgleichsgrundstücke aufkaufte und den betroffenen Landwirten Tauschflächen notariell zusichern ließ.
     

    Immer wieder Verschiebung des Baubeginns

    • 2006
      Bereits kurz nach dem der Planfeststellungsbeschluss Anfang 2006 Rechtskraft erlangte, wurde vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg im März 2006 von der SPD versprochen, dass mit dem Bau noch 2006 begonnen wird. Nach der Landtagswahl wurde vom Bund keine Auskunft mehr gegeben und der Baubeginn offen gelassen. Erst Ende Oktober 2006 wurde mit der Aufnahme in den Investitionsrahmenplan 2006-2010 zumindest ein Zeichen gesetzt, dass der Bund doch noch bauen möchte und der Baubeginn vom Land mit 2007 angegeben.
       
    • 2007
      Auch der Termin in 2007 konnte nicht eingehalten werden und der Baubeginn nun auf 2008 festgelegt. Kurz darauf war von frühestens Anfang 2009 die Rede, was dann auf Ende 2009 korrigiert wurde.
       
    • 2008
      Ab 2008 war plötzlich von einem Baubeginn in 2010 die Rede. Mit dem Einhergang einer schweren weltwirtschaftlichen Krise legte die Bundesregierung Ende 2008 ein Konjunkturpaket I auf, das auch zusätzliche Verkehrsinvestitionen vorsah. Allerdings sah das Land keinen Bedarf für die B 30, so dass diese nicht für das Programm angemeldet wurde. Auch aus den Mehreinnahmen durch die Lkw-Maut-Erhöhung Ende 2008 wurden keine Gelder für die B 30 Süd bereit gestellt.
       
    • 2009
      Anfang 2009 legte die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise das Konjunkturpaket II auf, das wieder Verkehrsinvestitionen vorsah. Zwar sah diesmal das Land einen Bedarf für die B 30 Süd und meldete das Projekt an, allerdings wurde es vom Bund nicht beachtet, so dass es wieder leer ausging.

      Nach den Jahren der Enttäuschung und zur Setzung eines Zeichens überbrachte deshalb am 18. Juni 2009 Bundestagsabgeordneter Dr. Andreas Schockenhoff dem Bundesverkehrsminister ein Paket der Stadt Ravensburg. Mit darin enthalten ein Spaten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zeigte sich wenig erfreut.

      Da die Konjunkturpakete Maßnahmen anstießen, diese aber nicht immer durchfinanzieren, wurden die Straßenbauhaushalte in den nächsten Jahren zusätzlich belastet.
       
    • 2010
      Im März wurde die alte B 30 zwischen Baindt und Marsweiler rekultiviert. Als weitere bauvorbereitende Maßnahmen wurden Teile des ausgebauten Materials für Dammschüttungen bei Weißenau und dem Gewerbegebiet Karrer verwendet. Der Baubeginn wurde auf 2012 verschoben.
       
    • 2011
      Die “B 30-Süd” wird nicht in den Entwurf des Bundeshaushalts 2012 aufgenommen. Der Baubeginn wird auf 2013 verschoben.
       

    Bauvorbereitende Maßnahmen mit Pauschalmitteln
    Um ein Zeichen zu setzen, dass vor 2010 mit dem Bau begonnen werde, startete im Jahr der Landtagswahl, am 21. Dezember 2006, die erste bauvorbereitende Maßnahme mit der Schussenverlegung, die im April 2007 abgeschlossen wurde. Diese etwa 4 Millionen Euro teure vom Land Baden-Württemberg eingeleitete Maßnahme wurde aus sogenannten Pauschalmitteln finanziert. Das vom Land gesetzte Zeichen eines schnellen Baubeginns erwies sich als nicht haltbar. Zusammen mit der Stadt Ravensburg wurden bis Anfang 2009 für über 10 Millionen Euro Vorleistungen erbracht. Dies entspricht über 20 Prozent der Baukosten. In 2010 erfolgten Dammschüttungen als weitere bauvorbereitende Maßnahme.

     

    Der Bau


    Seit dem der Planfeststellungsbeschluss am 23. Februar 2006 Rechtskraft erlangte, wird darauf gehofft, dass die Bundesregierung die nötigen Mittel für den Bau frei gibt. Bereits der ehemalige Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe versprach bei einem Besuch in Friedrichshafen im Jahr 2003, dass das Geld zur Verfügung stehe und sofort nach der Planfeststellung mit dem Bau begonnen werden könne. Der Baubeginn ist dennoch nach wie vor offen. Inzwischen wird von 2013 ausgegangen.

     

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